Corona-Erstattungsanspruch in 2 Minuten ermitteln
und Antrag stellen
Prüfe jetzt als Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise in Quarantäne mussten, oder als Betrieb, der bedingt durch Corona schließen musste,
einen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und stelle sofort Deinen Antrag!